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   BVerwG, 21.03.1973 - I WD 6.72   

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BVerwG, 21.03.1973 - I WD 6.72 (https://dejure.org/1973,642)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1973 - I WD 6.72 (https://dejure.org/1973,642)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1973 - I WD 6.72 (https://dejure.org/1973,642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 95
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.09.1961 - WD 48.61

    Gehaltskürzung um ein Zehntel für ein Jahr als Strafe für Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - I WD 6.72
    Es ist zwar daran festzuhalten, daß bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wesentlich darauf Bedacht zu nehmen ist, welche Maßnahmenart, insbesondere bei einem Soldaten auf Zeit mit verhältnismäßig kurzer Restdienstzeit, noch die erforderliche erzieherische Wirkung erwarten läßt (vgl. BDH Urteile vom 5. September 1961 - WD 48/61 - und vom 22. März 1963 -WD 16/63 - ferner in ähnlichem Sinne für den vor Eintritt in den Ruhestand stehenden Beamten BDH 3, 251).
  • BVerwG, 22.03.1963 - WD 16.63

    Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils bei der Umzugskostenvergütung -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - I WD 6.72
    Es ist zwar daran festzuhalten, daß bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wesentlich darauf Bedacht zu nehmen ist, welche Maßnahmenart, insbesondere bei einem Soldaten auf Zeit mit verhältnismäßig kurzer Restdienstzeit, noch die erforderliche erzieherische Wirkung erwarten läßt (vgl. BDH Urteile vom 5. September 1961 - WD 48/61 - und vom 22. März 1963 -WD 16/63 - ferner in ähnlichem Sinne für den vor Eintritt in den Ruhestand stehenden Beamten BDH 3, 251).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Der Zulässigkeit dieses Disziplinarausspruchs steht nicht entgegen, dass das Beförderungsverbot bis in die Zeit nach dem (voraussichtlichen) Ausscheiden des Soldaten aus der Bundeswehr am 30. April 2011 hineinwirkt (vgl. dazu Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG 1 WD 6.72 - BVerwGE 46, 95 f.).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 2 WD 40.88

    Soldatendisziplinarrecht - Soldat in Vorgesetztenstellung - Pornographische

    Im übrigen steht dem Senat, solange ein Soldat noch Angehöriger der Bundeswehr ist, der volle Maßnahmekatalog des § 54 WDO offen, wobei zu berücksichtigen ist, daß die konkret verhängte Maßnahme auch der "Einstufungsfunktion" dient, d.h. der Kennzeichnung der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens durch die gewählte Maßnahmeart und -dauer (vgl. auch BVerwGE 46, 95).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 2 WD 25.84

    Pflicht eines Soldaten zum treuen Dienen - Pflicht eines Soldaten zu

    Eigenart und Schwere des Dienstvergehens erforderten es allerdings, die zeitliche Dauer des Beförderungsverbots auf die gesetzlich vorgesehene Höchstgrenze auszudehnen (§ 56 Abs. 2 WDO), um den Soldaten nachdrücklich und bis in die Zeit seines Reserveverhältnisses hinein (BVerwGE 46, 95) an seine militärischen Pflichten zu mahnen und ihn zu künftigem pflichtgemäßem Verhalten auch in außergewöhnlichen Situationen zu erziehen.
  • BVerwG, 06.11.1980 - 2 WD 49.80

    Rückschlüsse auf die charakterliche Zuverlässigkeit und moralische Integrität auf

    Es wird damit noch in die Zeit nach dem Ausscheiden des Soldaten aus der Bundeswehr hineinwirken und verhindern, daß er im Reserveverhältnis nach Ableistung entsprechender Übungen alsbald weiterbefördert wird (BVerwGE 46, 95).
  • BVerwG, 26.09.1989 - 2 WD 11.89

    Abänderung von verhängten Disziplinarmaßnahmen - Dienstvergehen eines Soldaten -

    Wenn der Soldat in der verbleibenden Restdienstzeit auch nicht mehr befördert werden wird, so drückt die Verhängung dieser Maßnahme doch das Gewicht der disziplinaren Verfehlung des Soldaten aus, erfüllt also eine "Einstufungsfunktion", ganz abgesehen davon, daß der Soldat bei künftigen Wehrübungen befördert werden könnte (BVerwGE 46, 95).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 2 WD 7.85

    Unterschlagung von Munition durch einen Munitionsunteroffizier -

    Der Umstand, daß das Beförderungsverbot weit in die Zeit nach dem Ausscheiden des Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis hineinreichen wird, stand dem nicht entgegen (BVerwGE 46, 95).
  • BVerwG, 11.12.1973 - II WD 37.73

    Unterschlagung durch einen Soldaten - Verstoß gegen die Pflicht zu treuem Dienen

    Daß das Beförderungsverbot dabei nicht ungefähr gleichzeitig mit dem Ende der Dienstzeit des Soldaten abläuft, sondern auch noch eine gewisse Zeit in das Reserveverhältnis hineinwirkt, ist nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate zulässig (vgl. BVerwG Urteile vom 21. März 1973 - I WD 6/72 - und 5. September 1973 - II WD 36/72).
  • BVerwG, 11.07.1973 - II WD 2.73

    Einordnung der Berufung als maßnahmebeschränkt - Vorliegen eines typischen Falls

    Solange ein Soldat noch Angehöriger der Bundeswehr ist, steht dem Gericht der volle Maßnahmenkatalog des § 54 WDO offen, wie der I. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21. März 1973 - I WD 6/72 - mit Recht ausgeführt hat.
  • BVerwG, 13.12.1983 - 2 WD 41.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

    Die Tatsache, daß der Soldat wegen des Ablaufs der Dienstzeit am 30. September 1984 planmäßig aus seinem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ausscheiden und in der ihm noch verbleibenden Zeit wohl nicht mehr zu einer Beförderung heranstehen wird, hindert den Ausspruch des Beförderungsverbots nicht (BVerwGE 46, 95).
  • BVerwG, 08.12.1981 - 2 WD 13.81

    Verletzung der Pflicht des Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht zum Gehorsam -

    Diesem Ausspruch steht nicht entgegen, daß der Soldat schon Ende März 1982 aus der Bundeswehr ausscheiden wird und in der ihm noch verbleibenden Dienstzeit zu einer Beförderung nicht mehr heransteht (BVerwGE 46, 95).
  • BVerwG, 05.09.1973 - II WD 36.72

    Unterschlagung von Geldern als Dienstvergehen - Pflicht eines Soldaten zu

  • BVerwG, 04.09.1973 - II WD 49.72

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Ernennung eines Soldaten zu einem Soldat

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